Schulstraßen: Mehr Rechtssicherheit für sichere Schulwege
Das niedersächsische Verkehrsministerium hat in einem aktuellen Rundschreiben rechtliche Klarheit zur Einrichtung von Schulstraßen geschaffen.
Ziel ist es, den Verkehr vor Schulen – besonders während der Bring- und Holzeiten – zu entschärfen und sichere Wege für Kinder zu schaffen.
Die empfohlene Vorgehensweise: eine straßenrechtliche Teileinziehung nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Dabei wird eine Straße zeitlich begrenzt – etwa morgens und mittags – für den Kfz-Verkehr gesperrt. Voraussetzung sind „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“, nicht zwingend eine konkrete Gefahrenlage. Die Verwaltung muss in der Regel handeln, wenn diese Gründe vorliegen.
Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Gemeindestraßen. Für Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist das Verfahren nicht anwendbar.
Anschließend erfolgt die verkehrsrechtliche Umsetzung per Verkehrszeichen. Ohne vorherige Teileinziehung können solche Maßnahmen auch Jahre später juristisch angefochten werden – das soll durch diesen rechtssicheren Weg vermieden werden.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen möglich:
- Tempo 30 im Umfeld von Schulen (nun leichter umsetzbar durch StVO-Novelle)
- Poller, Schranken oder Sperrpfosten
- Elternhaltezonen in etwas Entfernung zur Schule
Diese Maßnahmen helfen, das morgendliche Verkehrschaos vor Schulen zu vermeiden – und sorgen für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit auf dem Schulweg.