Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Emsland

Schulstraßen: Mehr Rechtssicherheit für sichere Schulwege

Das niedersächsische Verkehrsministerium hat in einem aktuellen Rundschreiben rechtliche Klarheit zur Einrichtung von Schulstraßen geschaffen.

Ziel ist es, den Verkehr vor Schulen – besonders während der Bring- und Holzeiten – zu entschärfen und sichere Wege für Kinder zu schaffen.

Die empfohlene Vorgehensweise: eine straßenrechtliche Teileinziehung nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Dabei wird eine Straße zeitlich begrenzt – etwa morgens und mittags – für den Kfz-Verkehr gesperrt. Voraussetzung sind „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“, nicht zwingend eine konkrete Gefahrenlage. Die Verwaltung muss in der Regel handeln, wenn diese Gründe vorliegen.

Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Gemeindestraßen. Für Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ist das Verfahren nicht anwendbar.

Anschließend erfolgt die verkehrsrechtliche Umsetzung per Verkehrszeichen. Ohne vorherige Teileinziehung können solche Maßnahmen auch Jahre später juristisch angefochten werden – das soll durch diesen rechtssicheren Weg vermieden werden.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen möglich:

  • Tempo 30 im Umfeld von Schulen (nun leichter umsetzbar durch StVO-Novelle)
  • Poller, Schranken oder Sperrpfosten
  • Elternhaltezonen in etwas Entfernung zur Schule

Diese Maßnahmen helfen, das morgendliche Verkehrschaos vor Schulen zu vermeiden – und sorgen für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit auf dem Schulweg.


https://emsland.adfc.de/neuigkeit/schulstrassen-mehr-rechtssicherheit-fuer-sichere-schulwege

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