Radfahrende sind auf Fahrbahnen, Schutz- und Radfahrstreifen rechtlich geschützt. Doch im Alltag entstehen regelmäßig Konflikte mit dem Autoverkehr – von zu geringem Überholabstand bis zu plötzlich geöffneten Türen.
Rad- und Fußverkehr brauchen eigene Wege. In Städten fehlt oft der Platz, um sicher voranzukommen. Besonders auf gemeinsamen Wegen entstehen Konflikte: Fußgänger:innen werden gefährdet, Radfahrende kommen nicht voran und riskieren Unfälle.
Schlaglöcher, Frostaufbrüche oder schlecht gesicherte Baustellen gefährden Radfahrende. Gerichte sehen die Haftung häufig bei den Betroffenen – es gibt aber Ausnahmen.
Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.
Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten – andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.
Im Frühling wird die Bewegungslust grenzenlos: Viele Menschen möchten sich nun aufs Rad schwingen. Stand das Fahrrad über den Winter vor allem in Keller oder Garage, rät der ADFC, vor der ersten Tour einen Fahrrad-Check in fünf Schritten zu machen.