Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen. Städte und Kommunen können keine Parkverbote für Fahrräder erlassen, und sie dürfen sie nicht ohne triftigen Grund entfernen.
Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der ADFC gibt Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.
Verbraucher:innen geben seit einigen Jahren mehr Geld für Fahrräder aus und kaufen vor allem die teureren Elektrofahrräder. Wer sich beim Schutz seines Fahrrads nicht allein auf Fahrradschlösser verlassen will, versichert sein Fahrrad auch.
Ein Fahrraddiebstahl tut weh – finanziell und emotional. Besonders bei teuren Fahrrädern wird daher eine neue Form der Sicherung populär: GPS-Tracker versprechen eine Chance darauf, gestohlene Räder zurückzubekommen.
Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer:in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer:innen zuzuordnen.
Um nicht eines Tages Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden, gehört ein stabiles Fahrradschloss zur Ausstattung eines jeden Fahrrads. Der ADFC empfiehlt, besser in zwei verschiedene Schlösser investieren. Aber welche Schlösser sind zu empfehlen?