Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten – andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.
Markierungsnägel sind dazu da, den Autofahrenden beim Überfahren zu signalisieren: „Diese Linie sollst du nicht überfahren.“ Hilfreich sind sie vor allem dort, wo Radwege vom Hochbord auf die Straße geführt werden.
Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad in puncto Sicherheit den Vorschriften entspricht.
Alkoholkonsum und Radfahren ist keine gute Kombi. Schon eine einzige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss kann den Führerschein kosten. Auch ein unbefristetes Radfahrverbot ist möglich. Das kann auf Radfahrende zukommen, die trunken auffällig werden.
In Meppen bekommen zwei Kreuzungen den grünen Abbiegepfeil für Radfahrende. Was im PKW-Verkehr an Ampeln längst Usus ist, wird es nun auch für den Radverkehr in Meppen geben. Damit kommt man mit dem Rad zukünftig schneller durch die Stadt.
Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen geläufig sind, und manchmal sind völlig falsche Annahmen in Umlauf. Hinzu kommen seit April 2020 neue Regelungen in der StVO.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen muss, steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ist das Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, drohen Bußgelder.
Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Fehlt die Beleuchtung am Rad oder ist sie nicht betriebsbereit, droht ein Bußgeld.
Die StVO ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende. Ebenso gilt es Regeln beim direkten oder indirekten Linksabbiegen zu beachten. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Wenn Fußgängerzonen oder Gehwege nicht durch ein Schild für Radfahrende freigegeben sind, sind sie ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten. Wer hier mit dem Rad fährt, dem droht ein Bußgeld.