Radfahren im Herbst hat seine ganz eigenen Reize, aber auch Tücken. Das Dossier des ADFC gibt Tipps zur Ausrüstung, Bekleidung und Fahrweise, um gut durch die Jahreszeit zu kommen.
Eltern halten den Schulweg oft für unsicher und bringen ihre Kinder häufig mit dem Auto. Dass hilft Kindern aber nicht, ihren Schulweg selbst zu meistern. Wie Eltern ihre Kinder auf den Schulweg vorbereiten können, zeigt das Dossier des ADFC.
Kinder brauchen Bewegung. Aber nur jedes fünfte Kind fährt mit dem Rad zur Schule. Viel zu wenig, findet der ADFC und gibt Tipps für einen bewegten und sicheren Schulweg.
Radfahren ist an sich ungefährlich. Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Einmündungen, Autotüren, abbiegende Autos und der tote Winkel können aber gefährlich werden. Tipps vom ADFC, worauf Eltern und Kindern beim Üben des Schulwegs achten sollten.
Nach den Radfahrübungen im Schonraum sollten Eltern und Kinder gemeinsam den Straßenverkehr erkunden. Dabei sind Eltern Vorbilder, bei denen sich Kinder das Verhalten im Straßenverkehr abgucken. Der ADFC gibt Tipps, wie Eltern vorgehen können.
Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der Verkehrssituation auf dem Weg ab. Bis zur Radfahrausbildung müssen sie aber nicht warten, um zur Schule zu radeln.
Elektrofahrräder bieten Radtouristen durch die unterstützende Kraft des Elektromotors die Möglichkeit, länger und auch in Regionen mit Steigungen oder Bergen unterwegs zu sein. Sie sind für Gastbetriebe eine vielversprechende Zielgruppe.
Einige Verhaltensregeln, zwei gute Schlösser und die Codierung schützen Fahrräder relativ zuverlässig vor Diebstahl. Die ADFC-Checkliste zeigt, was man noch tun kann, damit Diebe keine Chance haben.
Mit geschützten Radfahrstreifen können schnell und kostengünstig attraktive Wege für den Radverkehr geschaffen werden. Sie erschließen in kurzer Zeit Hauptverkehrsstraßen und Lücken im Hauptradnetz für Radfahrende von 8 bis 88.
Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen geläufig sind, und manchmal sind völlig falsche Annahmen in Umlauf. Hinzu kommen seit April 2020 neue Regelungen in der StVO.
Die Folgen eines Winters: Im Frühjahr können Schlaglöcher und Streumaterial Radfahrende aus dem Gleichgewicht bringen. Gemeinden haften jedoch selten, wenn Radfahrende dadurch zu Fall kommen.
Für Radfahrende gilt entweder die Fahrbahnampel oder auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Egal welche Ampel gilt – bei Rot müssen Radfahrende anhalten.