Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen. Städte und Kommunen können keine Parkverbote für Fahrräder erlassen, und sie dürfen sie nicht ohne triftigen Grund entfernen.
Einige Verhaltensregeln, hochwertige Schlösser und die Codierung können Fahrräder vor Diebstahl schützen. Die ADFC-Checkliste und Tipps zu Fahrradschlössern zeigen, was man tun kann, um Fahrraddiebstahl zu verhindern.
Kinder brauchen Bewegung. Aber nur jedes fünfte Kind fährt mit dem Rad zur Schule. Viel zu wenig, findet der ADFC und gibt Tipps für einen bewegten und sicheren Schulweg.
Radfahren ist an sich ungefährlich. Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Einmündungen, Autotüren, abbiegende Autos und der tote Winkel können aber gefährlich werden. Tipps vom ADFC, worauf Eltern und Kinder beim Üben des Schulwegs achten sollten.
Nach den Radfahrübungen im Schonraum sollten Eltern und Kinder gemeinsam den Straßenverkehr erkunden. Dabei sind Eltern Vorbilder, bei denen sich Kinder das Verhalten im Straßenverkehr abgucken. Der ADFC gibt Tipps, wie Eltern vorgehen können.
Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der Verkehrssituation auf dem Weg ab. Bis zur Radfahrausbildung müssen sie aber nicht warten, um zur Schule zu radeln.
Eltern halten den Schulweg oft für unsicher und bringen ihre Kinder häufig mit dem Auto. Das hilft Kindern aber nicht, ihren Schulweg selbst zu meistern. Wie Eltern ihre Kinder auf den Schulweg vorbereiten können, zeigt das Dossier des ADFC.
Radfahrende sind auf Fahrbahnen, Schutz- und Radfahrstreifen rechtlich geschützt. Doch im Alltag entstehen regelmäßig Konflikte mit dem Autoverkehr – von zu geringem Überholabstand bis zu plötzlich geöffneten Türen.
Rad- und Fußverkehr brauchen eigene Wege. In Städten fehlt oft der Platz, um sicher voranzukommen. Besonders auf gemeinsamen Wegen entstehen Konflikte: Fußgänger:innen werden gefährdet, Radfahrende kommen nicht voran und riskieren Unfälle.
Schlaglöcher, Frostaufbrüche oder schlecht gesicherte Baustellen gefährden Radfahrende. Gerichte sehen die Haftung häufig bei den Betroffenen – es gibt aber Ausnahmen.
Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.
Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten – andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.