Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen, wenn sie Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl nicht behindern. Kommunen dürfen sie dort einfach entfernen. Gerichte haben in mehreren Urteilen die Rechte von Radfahrenden gestärkt.
Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten – andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.
Alkoholkonsum und Radfahren ist keine gute Kombi. Schon eine einzige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss kann den Führerschein kosten. Auch ein unbefristetes Radfahrverbot ist möglich. Das kann auf Radfahrende zukommen, die trunken auffällig werden.
Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Eine Übersicht über die wichtigsten Tatbestände und die Höhe der jeweiligen Bußgelder.
Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch, wenn sie ihn in nicht zugelassener Richtung benutzen.