Grün für Meppener Radverkehr
In Meppen bekommen zwei Kreuzungen den grünen Abbiegepfeil für Radfahrende. Was im PKW-Verkehr an Ampeln längst Usus ist, wird es nun auch für den Radverkehr in Meppen geben. Damit kommt man mit dem Rad zukünftig schneller durch die Stadt.
Meppener Verkehrsausschuss beschließt grünen Abbiegepfeil
In der Verkehrsausschusssitzung der Meppener Bürgervertreter am 27.4.2023 wurde beschlossen, das Verkehrszeichen 721, den grünen Abbiegepfeil an zwei innerstädtischen Kreuzungen anzubringen. Ausgestattet werden sollen die Kreuzungen am Kino und am Windhorstplatz. Die ebenfalls im Antrag vorgeschlagene Kreuzung Lingener Straße-Kanalstraße wird wegen zu großer Unfallzahlen nicht berücksichtigt.
Der Antrag wurde von den Fraktionen der SPD und den Grünen unabhängig voneinander zeitgleich eingebracht und zu einem Antrag zusammengefasst.
Arbeitskreis Radverkehr ist Initiator der Verbesserung
Zu dieser besonderen Situation ist es durch Gespräche gekommen, die der Arbeitskreis Radverkehr im ersten Quartal mit allen Fraktionen des Stadtrates führen konnte. Bei diesen Treffen konnte der Arbeitskreis sein Positionspapier zum Meppener Radverkehr präsentieren. Es zeigte sich bei den Gesprächen, dass allen Fraktionen die Dringlichkeit einer besseren Fahrradinfrastruktur bewusst ist. Die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen wird jedoch sehr unterschiedlich bewertet. Als machbare, mit geringem Finanzaufwand durchführbare Sofortmaßnahme wurde vom Arbeitskreis die Einführung des grünen Abbiegepfeils für Fahrräder vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der SPD und den Grünen spontan aufgenommen und bei der Verkehrsausschusssitzung in Anträgen eingebracht.
ADFC Meppen will Überplanung durchgehender Radwegeverbindungen im Stadtgebiet
Der ADFC-Meppen strebt eine Überplanung des Stadtgebietes zwecks Einrichtung durchgehender Radwegeverbindungen an, die die Stadtteile miteinander verbinden sollen. Dieses wird auch von der Radfahrbeauftragten Nane Langius angestrebt, wie bei der Vorstellung des neuen Nahmobilitätskonzeptes im letzten Jahr zu hören war.
Auswertung der Radfahrendenbefragung zum 6.Juni erwartet
Gespannt wird nun die Auswertung der Radfahrendenbefragung vom letzten Sommer erwartet, die am 6. Juni präsentiert werden soll. Mit Bürgerbeteiligung soll in der Folge ein neues innerstädtisches Verkehrskonzept entwickelt werden, das die Wünsche der Radfahrenden stärker berücksichtigt und mehr Radelnde zum alltäglichen Umstieg auf das Rad bringen könnte.
Der Grüne Pfeil (Verkehrszeichen 721) uns der § 37 StVO
Neben den Lichtsignalen Rot, Gelb und Grün können an Lichtsignalanlagen (Ampeln) auch Schilder mit einen grünen Pfeil angebracht werden.
Die Regeln hierzu finden wir im Paragraphen 37 der Straßenvverkehrsordnung (StVO). Hier heißt es zu dem Verkehrszeichen 721 * mit dem Verkehrszeichen
- "wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt."
Weiter wird im § 37 StVO ausgeführt:
- Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
- Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen.
- Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
- Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an