Bild der Woche: Baustelle in Lingen
Unser Bild der Woche in der 18. Kalenderwoche zeigt eine typische Baustellensituation, in der auf die Führung des Radverkehrs gar nicht gedacht wird.
Es ist eine Woche her, dass der Fahrradklimatest 2022 der Stadt Lingen mit dem Platz 26 in der Städtegruppe von 50.000 bis 100.000 Einwohnenden ein verhältnismäßig gutes Fahrradklima bescheinigte.
Zu den nicht so guten Ergebnissen in dem Test gehört leider auch die schlechte Führung des Radverkehrs an Baustellen (Note 4,6). Wir haben mal nachgeschaut, wie wir uns das vorstellen müssen und danken Trees Debeerst-Debevere für das zugesandte Bild der Woche, welches das Lingener Baustellenproblem klar vor Augen führt.
Manche Autofahrende fragen vielleicht, wo hier das Problem liegt. Alltagsfahrer:innen hingegen ist das ganz klar: Direkt hinter einer Kreuzung werden Radfahrende rechtsabbiegend mit der Absperrung ohne Vorwarnung konfrontiert. Häufig folgt spontanes Ausweichen nach links. Hier droht aber nachfolgender Verkehr, die Radfahrenden zu erfassen. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist hoch.
Was zu tun wäre:
- Rechtzeitig auf die veränderte Verkehrssituation aufmerksam machen
- Den Radverkehr mit Markierungen um die Baustelle leiten.
- Ggf. die Abgrenzung zum Kraftverkehr mit Barken, oder weiterer Absperrung sichern.
So geht Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen
Das Baustellenabsicherung besser geht, als in diesem Beispielbild ist klar. ABER WIE, das zeigt in sehr anschaulicher Weise eine Broschüre der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen).
Die Broschüre steht - wie immer - in unserer blauen Infobox zum Download bereit.
Aber hier schon einmal die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Die Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden
- Auf Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrende und Kinder ist besonders Rücksicht zu nehmen
- Geh- und Radwege sind - ggf. über Notwege - weiterzuführen.
Ist dies nicht möglich, so ist eine Einrichtung von Überquerungshilfen zu prüfen, anzuordnen, oder eine Umleitung einzurichten. - Notsteige und Überleitungen müssen immer entsprechend gesichert werden.
- Diese Überleitungen müssen barrierefrei gestaltet sein.
- Alle Geh- und Radwege, einschließlich der Notwege, sind entsprechend ihrer Bestimmung zu beschildern.
- Das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" soll nicht mehr verwendet werden
- Schilder sind immer so anzubringen, dass sich die Unterkante der Verkehrszeichen in einer Höhe von mindestens 2,30 m befindet.
Mindestbreite von Geh- und Radwegen für die Führung im Baustellenbereich:
Radweg: | mindestens | 1,00 Meter |
Fußweg: | mindestens | 1,30 Meter |
Gehweg, Radfahrer frei: | mindestens | 1,50 Meter |
Gemeinsamer Fuß- und Radweg: | mindestens | 2,00 Meter |
Schutzstreifen: | mindestens | 1,25 Meter |
Radfahrstreifen: | mindestens | 1,50 Meter |