Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Emsland

Fahrraddiebstahl leicht gemacht mit billigen Schlössern.

Fahrraddiebstahl leicht gemacht mit billigen Schlössern. © ADFC/ Jens Lehmkühler

Fahrrad geklaut – was tun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der ADFC gibt Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Rad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz nachts zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.

Auf frischer Tat ertappt

Wenn sich ein Fremder am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man den Dieb notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Man darf den Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Etwa jedes fünfte gestohlene Fahrrad ist nicht durch ein Schloss geschützt. Allzu einfach sollte man es Dieben nicht machen, Fahrräder sollten mit einem soliden Schloss angeschlossen werden.

Zurück zum Dossier gegen Fahrraddiebstahl

Verwandte Themen

Frau mit Kind und Einkauf auf Lastenrad

Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens

Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens versuchen, eine Orientierung zu geben, wie sich Radfahrer:innen möglichst optimal…

Markierungsnägel angebracht

Radverkehrsführung für die Tonne

Markierungsnägel sind dazu da, den Autofahrenden beim Überfahren zu signalisieren: „Diese Linie sollst du nicht…

Das wird nichts! Schlössern dieser Güte muss man schon mit einem Winkelschleifer zu Leibe rücken, um etwas zu erreichen. Mit dem Bolzenschneider knackt man nur einfache Schlossbügel.

Gestohlenes Fahrrad gefunden

Aufmerksame Polizeibeamte stellen ein gestohlenes Fahrrad sicher, können das Bike aber nicht zuordnen. Nun wird die…

Kreuzung am Windhorstplatz in Meppen

Grün für Meppener Radverkehr

In Meppen bekommen zwei Kreuzungen den grünen Abbiegepfeil für Radfahrende. Was im PKW-Verkehr an Ampeln längst Usus…

https://emsland.adfc.de/artikel/fahrrad-geklaut-was-tun-12

Bleiben Sie in Kontakt