Wozu Fahrradcodierung?
Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Codierverfahren und ist einfach:

Eine Gravurmaschine oder ein spezieller Aufkleber verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads einen verschlüsselten personenbezogenen Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht. Sie setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Ortes, in dem der Eigentümer wohnt, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümer-Initialen, möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung.
Der Vorteil: Polizei oder Fundbüro erkennen anhand des Codes sofort den Eigentümer des Fahrrads und können ihn im Falle eines Diebstahls informieren – ohne Rückgriff auf Datenbanken. Die Rahmennummer allein gibt nicht genügend Informationen. Sie wird vom Hersteller ohne erkennbares System eingestanzt – mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei. 90 Prozent aller aufgefundenen Räder finden trotz Rahmennummer nicht mehr zu ihrem Eigentümer zurück, weil dieser sein Rad nicht eindeutig beschreiben kann. Hier schafft die Fahrradcodierung Abhilfe – am besten in Verbindung mit einem bundeseinheitlichen Fahrradpass. Mehr dazu auf www.polizei-beratung.de/medienangebot/ unter dem Suchwort Fahrradpass.
Die Codierung kann aber auch für andere Wertgegenstände verwendet werden. Mit dem Code-Generator vom ADFC-Fachausschuss Technik kann jeder in wenigen Schritten den für ihn geltenden Code ermitteln.





























