Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Emsland

Positionen des ADFC

Positionen des ADFC © ADFC

Das will der ADFC zur Wahl in Niedersachsen

Bei der Landtagswahl 2022 entscheiden wir auch, ob und wie die Verkehrswende in Niedersachsen umgesetzt wird. Als ADFC haben wir 9 Kernforderungen an denen sich die Parteien messen müssen.

Radfahren wird immer beliebter. Das hat zur Folge, dass sich fast alle Parteien Fahrradfreundlichkeit auf die Fahnen schreiben. Aber wie weit folgen aus den erfreulich warmen Worten auch wirklich Taten, die zu einer besseren Verkehrssituation für Radfahrende in Niedersachsen führen?

Der ADFC Niedersachsen e.V. hat dazu 9 Kernforderungen, an denen Ihr vor Ort mit Parteien Eurer Wahl diskutieren könnt, inwieweit sie sich wirklich für eine gute Radverkehrspolitik einsetzen wollen:

1. Flächendeckendes Radverkehrsnetz in Stadt und Land

Ein sicheres und lückenloses Radverkehrsnetz in Stadt und Land ist die Grundvoraussetzung für guten Radverkehr. Das Netz muss die Landesregierung in Abstimmung mit den Landkreisen und Kommunen erstellen. Dazu sind Radverkehrskoordinator:innen in den Landkreisen nötig, die die örtlichen Gegebenheiten kennen. Diese sollten durch das Land mitfinanziert und organisatorisch an zentraler Stelle in der Verwaltung postitioniert werden. Über Verwaltungsgrenzen hinweg muss im ganzen Land ein einheitlicher Standard angewendet werden.

2. Radwege an Landesstraßen

Die gängige Praxis, Radwege ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Breitenbedarfes in Bestandsbreite zu sanieren, blockiert die Verkehrswende in ländlichen Räumen. Bei Sanierungen von Radwegen an Landesstraßen soll es deshalb zu Regel werden, die Mindest- und Regelbreiten gemäß aktuellem Stadt der Technik umzusetzen. Privatinteressen und bürokratische Hürden durfen nicht länger zu mangelhaften Radwegen führen.

3. Mehr Tempo beim Radnetzausbau

Um den Radnetzausbau zu gewährleisten, müssen in den Geschäftsbereichen der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr feste Planstellen für den Radverkehr geschafften werden. Bisher werden dort die Kapazitäten vorrangig für den PKW-Verkehr genutzt. Teilweise bleiben die finanziellen Mittel für den Radverkehr zunächst unangetastet und werden im Anschluss für den Straßenbau eingesetzt. Das ist nicht länger hinnehmbar. Auch die Zeiträume für Planfeststellungsverfahren müssen deutlich verkürzt werden.

4. Fahrradabstellanlagen in und an Gebäuden

Um Fahrräder sicher abstellen zu können, braucht es zwingend Abstellanlagen in und an Gebäuden im privaten Raum. In Niedersachsen gibt es bisher keine Richtlinie zur Menge und Beschaffenheit von Fahrradabstellmöglichkeiten von öffentlichen und privaten Gebäuden. Neben einer Richtlinie zu Fahrradabstellanlagen sollte die Niedersächsische Bauordnung zudem erlauben, dass Stellplätze für PKW anteilig durch Stellplätze für Fahrräder erstetzt werden. Fahrradabstellplätze, auf für Lastenfahrräder, müssen mindestens so gut erreichbar sein wie Kfz-Parkplätze, wenn Menschen auf der Fahrrad umsteigen sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte auch öffentliches Parken am Straßenrand in Städten auf der notwendige Maß beschränkt werden.

5. Grundlegende Reform des StVG

Das Land muss zu Beginn der Legislaturperiode beim Bund darauf dringen, dass ein neues Straßenverkehrsgesetz initiiert wird. "Vision Zero", das Ziel eines Verkehrssystems ohne Tote und Schwerverletzte, welches menschliche Fehler ausgleicht, muss oberste Priorität in der Verkehrspolitik bekommen. Handlungsspielräume für Kommunen müssen deutlich erweitert werden. Sie brauchen die Möglichkeit, nachhaltige Mobilitätskonzepte sowie innovative Maßnahmen zu erproben. Das Gesetz muss an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer:innen ausgerichtet sein, insbesondere an einem sicheren und komfortablen Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV statt einseitiger Fokussierung auf den ungehinderten Verkehrsfluss des Kfz-Verkehrs. Diese Ziele müssen allen Verkehrsteilnehmer:innen vermittelt werden.

6. Tempo 30 innerorts - Tempo 70 außerorts ohne separaten Radweg

Temporeduzierungen verhindern Unfälle und vermindern das Risiko schwerer und tödlicher Verletzungen für Radfahrende und zu Fuß Gehende. Das zukünftige Verkehrsministerium muss sich auf Bundesebene stärker für ein Tempolimit einsetzen. Bereits jetzt soll der gesetzliche Spielraum ausgeschöpft werden, den Modellversuche und Lärmschutzpläne bieten. Die Kommunen brauchen dafür die Rückendeckung durch das Land. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ohne große Kosten möglich, verringern die Emissions- und Lärmbelastung und verbessern die Verkehrssicherheit. Damit wird die Aufenthaltsqualität für alle Verkehrsteilnehmer:innen und Anwohner:innen verbessert.

7. Referat Radverkehr für Niedersachsen

Auf Landesebene muss es ein Referat für den Radnetzausbau und Radwegebau geben, das diesen proaktiv vorantraibt und dem Radverkehr deutlich mehr Gewicht verleiht.

8. Verbesserte Fahrradmitnahme im ÖPNV

Das Land braucht attraktive Angebote für Menschen, die mit dem Rad zur Arbeit und zu Schule pendeln. Dazu muss die Fahrradmitnahme im öffentlichen Verkehr attraktiver werden, um das Rad für mehr Menschen zum Alltagsverkehrsmittel zu machen. Dies geschieht durch eine komfortablere Fahrradmitnahme sowie eine verlässliche und engere Taktung des ÖPNV insbesondere in ländlichen Räumen. Des Weiteren muss die Fahrradmitnahme günstiger, indealerweise kostenlos werden. so dass das klimafreundliche Pendeln zur Arbeit auch finanziell sinnvoll ist. In der Urlaubszeit ist es notwendig, dass die Verkehrsträger ausreichende Kapazitäten für den Radtourismus zur Verfügung stellen.

9. Pro Person und Jahr 10 Euro für den Radverkehr

Niedersachsen braucht zur Umsetzung der Klima- und Verkehrswende eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für den Radverkehr. Dazu muss kurzfristig die Grundlage geschaffen werden. Pro Einwohner:in in Niedersachsen sollen jährlich mindestens 10 Euro für den Radverkehr bereitgestellt werden. Das Budget darf ausschließlich für den Radverkehr verwendet werden.

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