eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Hier lässt es sich richtig gut Radfahren. © Christoph Mischke

Förderung für Kommunen

 

Der Bau und Erhalt von Infrastruktur für den Radverkehr ist zwar um Längen günstiger als für den Autoverkehr, jedoch können die meisten Kommunen die Kosten nicht allein tragen. Hier erwartet euch ein Überblick über die Förderungen in Niedersachsen.

 

Es gibt Förderprogramme des Bundes, des Landes und von Bund und Land. Generell können diese Förderprogramme in der „Förderfibel“ des nationalen Radverkehrsplans gesucht werden. Um sich einen Überlick zu verschaffen lohnt es sich aber, in diese Veröffentlichung des Bundestages zu schauen.

Darin enthalten sind die Förderprogramme:

  • Klimaschutz durch Radverkehr
  • Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld
  • Förderprogramm Radnetz Deutschland
  • Investive Modellverhaben des Radverkehrs
  • Nicht investive Maßnahmen
  • Bike+Ride-Offensive
  • Sonderprogramm Stadt/Land
  • Förderung von Radschnellwegen

Das Sonderprogramm Stadt und Land ist ein umfangreiches Förderprogramm des Bundes, dass vom Land abgewickelt wird. Die Förderquoten für Fahrradinfrastruktur betragen bis zu 75 %, bzw. 90 % für finanzschwache Kommunen. Die Maßnahmen müssen bis 2023 abgeschlossen sein, deshalb müssen Kommunen hier schnell tätig werden. Maßnahmen, die keine Aussicht darauf haben, bis 2023 gebaut zu werden, können vielleicht über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden, das auch bis 75 % Förderung vorsieht.

Förderung von Bürgerradwegen

Wenn ein Radweg gebaut werden muss, das Land diesen aber nicht auf ihrer Prioritätenliste hat, können Bürger*innen sich zusammentun und diesen Radweg mit Beteiligung der Kommune planen und das Grundstück dafür kaufen/zur Verfügung stellen. Das Land Niedersachsen baut den Radweg dann auf eigene Kosten. Dazu stehen dieses Jahr 1 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Mehr Informationen dazu gibt es von der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK).

 

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