Fahrräder dürfen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen, wenn sie Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl nicht behindern. Kommunen dürfen sie dort einfach entfernen. Gerichte haben in mehreren Urteilen die Rechte von Radfahrenden gestärkt.
Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Hier gibt der ADFC weitere Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.
Verbraucherinnen und Verbraucher geben mehr Geld für Fahrräder aus, das liegt daran, dass sie vor allem Elektrofahrräder kaufen. Wer sich beim Schutz seines Fahrrads nicht allein auf die Fahrradschlösser verlassen will, versichert sein Fahrrad auch.
Ein Fahrraddiebstahl tut weh – finanziell und emotional. Besonders bei teuren Fahrrädern wird daher eine neue Form der Sicherung populär: GPS-Tracker versprechen eine Chance darauf, gestohlene Räder zurückzubekommen.
Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer:in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer:innen zuzuordnen.
Um nicht eines Tages Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden, gehört ein stabiles Fahrradschloss zur Ausstattung eines jeden Fahrrads. Der ADFC empfiehlt, besser in zwei verschiedene Schlösser investieren. Aber welche Schlösser sind zu empfehlen?