Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Emsland

Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Schutzstreifen und Radfahrstreifen © ADFC | April Agentur

Überholabstand auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Welcher Seitenabstand ist auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen beim Überholen einzuhalten? Bestehen hier Unterschiede?

Verkehrsrechtler weisen darauf hin, dass das Gebot des ausreichenden Seitenabstands nur für das Überholen gilt. Zumindest Radfahrende auf Radfahrstreifen würden aber vom Fahrbahnverkehr nicht im rechtlichen Sinne „überholt“.

Daran ist richtig, dass Überholen im engeren Sinn das Vorbeifahren auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer meint, der sich in derselben Richtung bewegt.

Mindestabstand 1,5 bis 2 m

Weil der Schutzstreifen kein anderer Straßenteil ist, sondern zur Fahrbahn gehört, schützt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO für das Überholen Radfahrende auf dem Schutzstreifen unmittelbar.

Anders ist es beim Radfahrstreifen: Er ist als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn. Deshalb gilt § 5 Abs. 4 StVO nicht. Es gelten das allgemeine Rücksichtnahmegebot, das schon bis 1975 Grundlage für Mindestabstände von 1,5 bis 2 m war, sowie das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 StVO.

Im Ergebnis macht es für den einzuhaltenden Sicherheitsabstand keinen Unterschied: Eine Linie auf der Fahrbahn ändert nichts an den physischen und psychischen Folgen eines zu dichten Vorbeifahrens (Sogwirkung, Erschrecken oder Verunsicherung). Dabei ist es egal, ob die Linie unterbrochen wie beim Schutzstreifen oder durchgezogen wie beim Radfahrstreifen ist.

Das Passieren von Radfahrenden auf einem Radfahrstreifen ist kein Überholen im engeren Sinn des § 5 StVO. Zu dichtes und gefährdendes Vorbeifahren fällt unter den erweiterten Überholbegriff (wie in § 315c StGB, Straßenverkehrsgefährdung): „wer falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt“. Das kann als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet werden.

Autor: Roland Huhn, ADFC-Referent Recht

Verwandte Themen

Illustration Fahrradstraße

Zukunftsstrategie des ADFC: 2030 ist Deutschland Fahrradland

Bald schon kann es soweit sein! Mit der Zukunftsstrategie 2030 hat der ADFC festgelegt, was er in der Verkehrspolitik…

So geht Verkehrswende

So geht Verkehrswende

"Was meint ihr im ADFC eigentlich, wenn von Verkehrswende gesprochen wird?" Antwort geben wir in diesem Artikel mit…

Fahrradstraße Mittelkanal links

Das werden Papenburgs neue Fahrradstraßen

Papenburgs Bürgermeisterin Vanessa Gattung geht nächsten wichtigen Schritt für eine fahrradfreundliche Stadt und…

Radtour mit Hindernissen durch Lingen

Schilderchaos, Schlaglöcher und Slalomfahrten!

Seit 2015 will Lingen fahrradfreundliche Stadt werden. Mit einer…

Adelayo Adesokan fährt endlich Rad

Adelayo gibt nicht auf

Adelayo kam mit 20 Jahren nach Deutschland und konnte vieles, nur eben nicht Rad fahren. Über 40 Jahre später nahm sie…

Bedarfsampel an der Wilhelm-Berning-Straße in Lingen

Bettelampeln in Lingen

Schluss mit den Bettelampeln! Diese Forderung des ADFC Lingen fand fraktionsübergreifende Zustimmung im Ausschuss für…

Bedarfsampel an der Wilhelm-Berning-Straße in Lingen

Meinung: Bettelampeln abschaffen

Die Bettelampel: Sie ist der Hut des Vogts aus Schillers "Wilhelm Tell" für Radfahrende. Dabei gehört dieses Relikt aus…

ADFC Radfahrschule Emsland

Mit der zertifizierten Radfahrtrainerin Trees Debeerst-Debevere bietet der ADFC-Emsland für Fahranfänger*innen, Ungeübte…

Problem-Kreuzung Schüttorfer Straße

Problemkreuzung Schüttorfer Strasse bleibt Problem-Kreuzung

Während die Polizei in Lingen verstärkt gegen Geisterradler*innen vorgeht – durch Hinweisschilder und Kontrollen – sorgt…

https://emsland.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen-9

Bleiben Sie in Kontakt